Sicherheit / Schutz

Sicherheits- und Gesundheitsschutz in Niedersachsen

Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) von jedem Bauherrn für alle Baustellen zu bestellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.


Wann ist ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erforderlich?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) ist erforderlich um allen an einem Bau Beteiligten die Sicherheitsanforderungen für die auszuführenden Arbeiten verständlich darzulegen. Er ist vorgeschrieben, wenn Beschäftigte mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle arbeiten sollen und gleichzeitig eine der folgenden Bedingungen vorliegt:

  • Es sind besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV auszuführen.
  • Es muss eine Vorankündigung erfolgen.

Die Notwendigkeit einer Vorankündigung liegt vor, wenn das Vorhaben voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage erfordert und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, beziehungsweise der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Aufgabe des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo)

Der SiGePlan ist wichtig, da davon auszugehen ist, das unterschiedliche Gewerke von verschiedenen Firmen gleichzeitig auf der Baustelle ausgeführt werden. Daraus ergibt sich eine gewerksübergreifende Gefährdungen.

Typische Gefährdungsszenarien sind:

  • Gegenseitige Gefährdungen durch das örtliche und zeitliche Zusammentreffen mehrerer Gewerke.
  • Ein Gewerk ist eine Gefährdung für andere Gewerke. Es entstehen daher untypische Gefahrensituationen für alle Gewerke.
  • Gemeinsame Gefährdungen, die sich aus der Baustelle ergeben.
  • Gemeinsame Gefährdungen durch Dritte.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) legt entsprechend der § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) Maßnahmen fest und dokumentiert sie im SiGePlan. Er versucht, durch räumliche und zeitliche Zuordnung von Tätigkeiten die Gefährdungslage zu entschärfen. Im SiGePlan verdeutlicht er allen am Bau Beteiligten, wie er die Arbeiten räumlich und zeitlich organisiert hat.

Wichtig: Die Verantwortung für das Bauvorhaben und das Einhalten der Vorschriften trägt der Bauherrn. Da diesem in der Regel das Fachwissen und die Erfahrung fehlen, muss er dem SiGeKo absolut vertrauen können.

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Andree Kepper

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