Sicherheits- und Gesundheitsschutz in Niedersachsen
Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) von jedem Bauherrn für alle Baustellen zu bestellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) ist erforderlich um allen an einem Bau Beteiligten die Sicherheitsanforderungen für die auszuführenden Arbeiten verständlich darzulegen. Er ist vorgeschrieben, wenn Beschäftigte mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle arbeiten sollen und gleichzeitig eine der folgenden Bedingungen vorliegt:
Die Notwendigkeit einer Vorankündigung liegt vor, wenn das Vorhaben voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage erfordert und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, beziehungsweise der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Der SiGePlan ist wichtig, da davon auszugehen ist, das unterschiedliche Gewerke von verschiedenen Firmen gleichzeitig auf der Baustelle ausgeführt werden. Daraus ergibt sich eine gewerksübergreifende Gefährdungen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) legt entsprechend der § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) Maßnahmen fest und dokumentiert sie im SiGePlan. Er versucht, durch räumliche und zeitliche Zuordnung von Tätigkeiten die Gefährdungslage zu entschärfen. Im SiGePlan verdeutlicht er allen am Bau Beteiligten, wie er die Arbeiten räumlich und zeitlich organisiert hat.
Wichtig: Die Verantwortung für das Bauvorhaben und das Einhalten der Vorschriften trägt der Bauherrn. Da diesem in der Regel das Fachwissen und die Erfahrung fehlen, muss er dem SiGeKo absolut vertrauen können.
Benötigen Sie ein Bauunternehmen, das alle Leistungen aus einer Hand anbietet und sich um das Einhalten der sicherheits- und gesundheitsrelevanten Vorgaben kümmert? Dann rufen Sie uns kostenlos an, um einen unverbindlichen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Ihr direkter Ansprechpartner
Andree Kepper